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Index/AGB

AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von AmberMotion für die Erstellung von Bewegtbild- und Videoinhalten.

Paragraphen
  • § 1 Geltungsbereich
  • § 2 Vertragsschluss
  • § 3 Leistungsumfang
  • § 4 Preise & Zahlung
  • § 5 Mitwirkung des Kunden
  • § 6 Revisionen
  • § 7 Nutzungsrechte
  • § 8 Vertraulichkeit
  • § 9 Haftung
  • § 10 Schlussbestimmungen

§ 1 — GeltungsbereichAnwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen AmberMotion (im Folgenden „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (im Folgenden „Kunde") über die Erstellung von Bewegtbild- und Videoinhalten sowie Postproduktionsleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 — VertragsschlussWie ein Vertrag zustande kommt

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (auch per E-Mail) oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung.

§ 3 — LeistungsumfangWas wir liefern

(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich visueller Content-Produktion: kurze Produktvideos, Immobilien-Videos, Social-Media-Clips, Werbespots, Website-Videos sowie Postproduktion (Schnitt, Color Grade, Sound, Multi-Format-Export).

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

(3) Termin- und Lieferzeitangaben sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, Richtwerte.

(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, in eigenem Ermessen geeignete Werkzeuge, Pipelines und Methoden zur Umsetzung einzusetzen, sofern das vereinbarte Ergebnis erreicht wird.

§ 4 — Preise & ZahlungHonorar und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Bei umfangreicheren Projekten ist eine Staffelung in drei Teilzahlungen vorgesehen: ein Drittel bei Auftragsbestätigung, ein Drittel zu Produktionsbeginn, ein Drittel bei Lieferung. Bei kleineren Projekten erfolgt die Rechnungsstellung nach Abnahme.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Auftragnehmer behält sich vor, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Rechnungen auszusetzen.

(5) Zahlung per Banküberweisung (Rechnung) oder PayPal.

§ 5 — MitwirkungMitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Materialien, Informationen, Texte, Bilder, Logos und sonstigen Inhalte rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Der Kunde sichert zu, dass an den von ihm bereitgestellten Materialien die erforderlichen Nutzungsrechte bestehen und Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Verzögerungen, die auf nicht rechtzeitige Mitwirkung zurückgehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können vereinbarte Liefertermine entsprechend verschieben.

§ 6 — RevisionenÄnderungswünsche und Korrekturschleifen

(1) Im Auftragsumfang ist eine Revisionsrunde nach Erstpräsentation der fertigen Arbeiten enthalten. Innerhalb dieser Runde nimmt der Auftragnehmer die durch den Kunden gewünschten Änderungen vor.

(2) Weitergehende Änderungswünsche, die über die enthaltene Revisionsrunde hinausgehen, werden nach Aufwand auf Basis eines Stundensatzes berechnet und vorab transparent kommuniziert.

(3) Erfolgt eine ausdrückliche Abnahme durch den Kunden, sind nachfolgende Änderungen kostenpflichtig.

§ 7 — NutzungsrechteRechte am gelieferten Material

(1) Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars überträgt der Auftragnehmer dem Kunden die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte an den gelieferten Werken. Räumlich und zeitlich unbeschränkt, jedoch ausschließlich für den vereinbarten Verwendungszweck (z.B. Webshop, Social Media, eigenes Marketing).

(2) Eine darüber hinausgehende Nutzung — insbesondere Weiterverkauf an Dritte oder Verwendung in einem anderen als dem vereinbarten Kontext — bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die gelieferten Werke zu Eigenwerbungszwecken (Showreel, Website, Social Media, Pitches) zu nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

(4) Sämtliche im Rahmen des Projekts entstandenen Rohmaterialien, Projektdateien, Vorstufen und Entwürfe verbleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden in der Regel sechs Monate nach Lieferung archiviert.

§ 8 — VertraulichkeitUmgang mit Informationen

Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Auftrags hinaus.

§ 9 — HaftungHaftungsbegrenzung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.

§ 10 — SchlussbestimmungenAnwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Neuss. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommt.

Stand: November 2026
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